Einstimmung und Widerstreit
Rechtsverantwortung ist Einstimmungsverantwortung der Rechtsbeurteilung und der Rechtsentscheidung im Widerstreit.
Auf die Einstimmung in der Anerkennung von Recht (des Rechts auch eines Rechts, das jemand gegen andere geltend macht / machen kann) hin ist die Rechtsentscheidung als diese Einstimmung ein Verantworten von Widerstreiten, die sich durch unvereinbare Ansprüche auf anzuerkennendes Recht zur Ausübung von Macht einstellen.
Macht, absolut - ohne gemeinschaftliche Anerkennung des Rechts ihrer Ausübung
Macht als Macht zu isolieren – machte sie selbstbezüglich (in der Identitätsform) und führt zum Widerstreit (Macht im Selbstverhältnis ist Macht über sich und darum zugleich Ohnmacht – Lösung im Verhältnis von Dienst und Herrschaft durch Teilhabe an Würde und Einsicht – und erfordert Personengemeinschaft in Unterscheidung von Gegenstandsmacht: schließt aber in der Erkentnisorientierung des Gegenstandsbewußtsein Willkür von Verfügung aus (Objektivität und Sachlichkeit der Forschungshaltung). Umso mehr ist Verfügung auch aus der Machtbestimmung des Göttlichen und des Vernunftgebrauchs herauszuhalten. – Die Königliche Souveränität als Gesetzgeber und im Verhältnis zu Mensch und Geschöpft ist darum nicht auf verfügende Weise bestimmbar, kein verfügendes Handeln. i. U. Zum Gebrauch in Mysterium Salutis und der Theologie in dieser Zeit und davor).
Macht hat i. U. zur Gewalt von ihrem Begriff her eine Verbindung mit und Teilhabe an Herrschaft, sonst kann sie als Macht nicht sein und bestehen. Auch Freiheit hat Teil an Macht, aber in zugleich zu gewahrender Verpflichtung in aller Entscheidungsmacht zur Gerechtigkeit, ohne deren Maß, dass ein jedes das Seien zu tun vermögen, sie ihre Vermögen nicht erhalten und wahren kann. Die Idee der Freiheit geht auf das Seinkönnen von Freiheit im Bestand als Personen, die Freiheit als Recht haben können.
Das aus sich selbst maßgeblich Weisende haben Ideenbegriffe nur, weil sie teilhabende sind an mit ihnen und in ihnen verbundenen anderen Bestimmungen von damit erfordertem Verhalten, ohne die sie je selbst keine Identität und Einheit, keine Identität wahrende Einheit hätten. Darum integriert der Begriff der Idee Maß und Einheit von Vermögen als im Verhalten werkhaft, es orientierend ausgeübt und es gehören die Ideen als Maß zur Urteilskraft, deren Reflexion uns in die Methode der Einteilungsbestimmung einführt und darin einübt in die Annahme der Maßgabeverantwortung dort, wo die mit den zu denkenden Bestimmungen wirksame Bestimmungskraft (von praktisch bedeutsamen Begriffen) in Frage steht (das fraglich Gewordensein indiziert ein Gemeinschaftlichkeitsproblem des Geistes einer Gemeinschaft – Ideeneinheit als Geist - statt Leitkultur).